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Voraussetzungen
Grundsätzlich sollten die Bewerber in Niedersachsen/Bremen für den Schuldienst genehmigungsfähig sein. Das wird bei uns vorab in einem Aufnahmegespräch geklärt, es gibt eine externe Beratungsstelle, die genaue und auch verbindliche Auskunft erteilt.
Bei uns aufgenommen werden:
- Bewerber mit beiden Staatsexamina
- mit einem Staatsexamen
- Berufstätige mit einem Meisterbrief für ein relevantes Schulfach - z. B. Tischler für den Werkunterricht
- Fachhochschulabsolventen mit Studienabschluss in einem relevanten Fach
- mit einem abgeschlossenes Hochschulstudium (Magister / Diplom)
Unser Seminar dient dazu, zum Waldorflehrer auszubilden. Auch wenn man durch die Teilnahme im Hinblick auf den Wissenszuwachs und die Persönlichkeitsentwicklung für sich selbst profitieren kann, erwarten wir auch vom Seminaristen, dass wir von seiner Mitarbeit profitieren. Wir verwalten uns selbst und unterrichten uns bis zu einem gewissen Maß selbst. Das bedeutet für den einzelnen:
- Engagierte Mitarbeit
- Bereitschaft, Unterricht zu erteilen
- Regelmäßige Teilnahme
- Bereitschaft, seine Freizeit für Wochenendseminare und Praktika zu opfern
- seine Hausaufgaben zu erledigen
- an organisatorischen Aufgaben wie der Lehrplangestaltung mitzuarbeiten
- sich mit dem anthroposophischen Menschenbild zu identifizieren
- unsere Umgangsformen anzuerkennen